Anspruch der Appellatin auf 1000 Goldgulden plus Zinsen seit 1565 aufgrund ihrer Heiratsberedung mit Albrecht von Honseler, da ihr Bruder Wilhelm ohne eheliche Kinder gestorben sei. Wilhelms Witwe Anna von Vlatten behielt gemäß ihrer Heiratsberedung zunächst die Leibzucht über die Immobilien und erhielt die Renten zu Eigentum. Die Appellanten stehen auf dem Standpunkt, deshalb ihrer Tante bzw. Schwägerin die 1000 Goldgulden noch nicht zahlen zu müssen. In erster Instanz hatten die Appellanten Recht erhalten. Die Parteien einigten sich 1580 außergerichtlich.
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Anspruch der Appellatin auf 1000 Goldgulden plus Zinsen seit 1565 aufgrund ihrer Heiratsberedung mit Albrecht von Honseler, da ihr Bruder Wilhelm ohne eheliche Kinder gestorben sei. Wilhelms Witwe Anna von Vlatten behielt gemäß ihrer Heiratsberedung zunächst die Leibzucht über die Immobilien und erhielt die Renten zu Eigentum. Die Appellanten stehen auf dem Standpunkt, deshalb ihrer Tante bzw. Schwägerin die 1000 Goldgulden noch nicht zahlen zu müssen. In erster Instanz hatten die Appellanten Recht erhalten. Die Parteien einigten sich 1580 außergerichtlich.
AA 0627, 2294 - H 360/1476
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1577 - 1580 (1574 - 1579)
Enthaeltvermerke: Kläger: Gothart von Harff zu Harff und Konsorten: Gotharts Tante, Catharina von Zweifel, Witwe des Jakob von Harff zu Empel, für sich und als Vormund ihrer unmündigen Kinder Gothart und Odilia, (Bekl.) Beklagter: Anna von Harff, Witwe des Albrecht (Albert) von Honseler (Hanßlar, Hantzler) zur Hülsdonk, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Godelman 1577 - Dr. Johann Stockle 1577 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Bernhard Kuehorn 1578 - Dr. Johann Augspurger 1578 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Schultheiß und Schöffen des Hauptgerichts Jülich 1574 - 2. Fürstl. jül. Räte und Kommissare zu Düsseldorf 1576 - 3. RKG 1577 - 1580 (1574 - 1579) Beweismittel: Auszug aus der Heiratsberedung der Anna von Harff mit Albrecht von Honseler (17 - 18). Beschreibung: 4 cm, 133 Bl., lose; Q 1 - 10, Q 10 fehlt.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:36 MESZ