Kurfürst Philipp von der Pfalz bekennt, dass er die durch seinen Vater Friedrich im Gewölbe des Heidelberger Schlosses hinterlegten beiden Wittumsbriefe der Erzherzogin Mechtild noch in Verwahrung habe; Vidimus des Propstes Peter von Denkendorf von 1483

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...