Martin Katzenstein zu Altdorf sowie Lorenz Spilmannn und seine Ehefrau Maria Kreußin, Bürger daselbst, bekunden, vom Kloster Ettenheimmünster den Meierhof des Klosters zu Altdorf laut (inseriertem) Lehenbrief von 1582 April 2 zu Erblehen erhalten zu haben. Der Hof war nach dem Tode des Hans Spilmann, Bürgers zu Altdorf, verwahrlost und baufällig geworden, so daß er nunmehr seinem Stiefsohn Martin Katzenstein als dem Ältesten seiner Geschwister zu Erblehenrecht verliehen werden soll. Von dem Hof gehen jährlich auf Martini 15 Viertel Korn und 15 Viertel Haber unablösbarer Gült an den Kasten zu Ettenheim sowie jährlich auf Ostern 100 Eier und das gebräuchliche Jahrgeld auf Weihnachten; ferner hat der Meier dem Dorf Altdorf die Recken und Eber auf seine Kosten zu Halten. Zur Verhinderung künftiger Streitigkeiten ist der Hof geschätzt und mit 300 fl Münze zu je 15 Batzen veranschlagt worden. Dem Beständer wird erlaubt, den jüngsten seiner Stiefbrüder, Lorenz Spilmann, in das Lehen aufzunehmen, doch soll dieses unzerteilt bleiben. Für die Einhaltung aller Vertragspunkte verpfändet Katzenstein seine 2 1/2 Mannshauet Reben im Altwig (Anlieger: Gasse, Blumenberg, Paul Scherers zu Ettenheim Erben, Michel Katzenstein), die dem Dekan zu Sankt Lienhart in Straßburg gehören und dessen Zinsen Heinrich Dollmetsch d. A. zu Ettenheim einzieht. Lorenz Spilmann verpfändet 3 Mannhauet Reben im Münchgrund (Anlieger: Hans Hurst, Klaus Meyers Erben, Roman Droll zu Grafenhausen und das Münsterische Hofgut), von denen an Junker Hans Rudolf von Endingen 1 ß Pfennig zu Bodenzins gehen