Gegen die von Statthalter und Lehnsmannen des Stifts Thorn in ihrem Urteil bestätigte Behauptung der Äbtissin von Thorn, daß die Herrschaft Eisden (B) ebenso wie die Herrschaft Leut vom Stift Thorn zu Lehen gehe, appelliert Wilhelm von Vlodrop an das RKG. Anstelle der acta priora reicht der appellantische Prokurator zunächst einen Protokollauszug ein. Da von Seiten des Appellanten kein documentum requisitionis actorum vorgelegt wird, ergeht am 7.9.1592 ein RKG-Urteil, mit dem der Appellat von der Ladung absolviert und der Appellant zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt wird. Der Prokurator des Appellanten bittet daraufhin am 16.2.1593 um Absolution von diesem Urteil und reicht zugleich die acta priora ein.
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Gegen die von Statthalter und Lehnsmannen des Stifts Thorn in ihrem Urteil bestätigte Behauptung der Äbtissin von Thorn, daß die Herrschaft Eisden (B) ebenso wie die Herrschaft Leut vom Stift Thorn zu Lehen gehe, appelliert Wilhelm von Vlodrop an das RKG. Anstelle der acta priora reicht der appellantische Prokurator zunächst einen Protokollauszug ein. Da von Seiten des Appellanten kein documentum requisitionis actorum vorgelegt wird, ergeht am 7.9.1592 ein RKG-Urteil, mit dem der Appellat von der Ladung absolviert und der Appellant zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt wird. Der Prokurator des Appellanten bittet daraufhin am 16.2.1593 um Absolution von diesem Urteil und reicht zugleich die acta priora ein.
AA 0648, 66 - F 1693
AA 0648 Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht
Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht >> 6. Buchstabe F
1592-1596 (1553-1595)
Enthaeltvermerke: Kläger: Wilhelm von Vlodrop (Flodorff), Herr zu Leut, (Bekl.) Beklagter: Josina von der Mark, Äbtissin des Stifts Thorn und Kons., (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Antonius Streit [1589] 1592 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Vomelius [1587] 1592 - Dr. Laurentius Wildhelm [1587] 1592 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Statthalter und Lehnsmannen des Stifts Thorn 1589- 1592 - 2. RKG 1592-1596 (1553-1595) Beweismittel: Extractus protocolli loco actorum (Q 5). Acta priora (Q 7), darin u.a.: Vertrag zwischen der Äbtissin von Thorn und Balthasar von Vlodrop, Herr zu Leut, betreffend die Herrschaft Eisden, 1553 (Bl. 35ff.). Designatio expensarum (Q 8). Beschreibung: 2 cm, lose, 53 Bl., Q 1- 9, 1 Beilage; die Originalurkunde Q 4 wurde der Akte entnommen.
Sachakte
Sonstiges: Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:17 MESZ