Papst Innocenz IV., von welchem die Aachener Bürger wegen ihrer Rückkehr zum kirchlichen Gehorsam und seitdem bewiesener Standhaftigkeit und Glaubenseinheit auf Bitten des Römischen Königs Wilhelm unter der Voraussetzung dreijährigen Beharrens das Vorrecht erlangt haben, nicht mehr durch päpstliche oder von apostolischen Legaten ausgehende Briefe gerichtlich evociert werden zu können, wenn sie sich vor dem Pfarrer oder anderen kompetenten Richtern jedem Kläger innerhalb der Stadt zum Gericht stellen; befiehlt dem Scholaster vom heiligen Servatius zu Maastricht, die Aachener nötigenfalls in dieser Vergünstigung zu handhaben. "Datum Lugduni, VI idus Decembris, pontificatus nostri anno sexto" Nicht Potthast

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner