Die Eheleute Heinrich Spindere und Mettildis machen in Gegenwart des Kölnischen Offizials und des Grafen von Neuenahr (Nuwenare) ihr bisher allodialfreies Weingut von ca. 4 Morgen zu Wadenheim dem Zisterzienserinnen-Konvent zu Schweinheim (Svenheym) zins- und pachtpflichtig, so dass daraus hinfort letzteren bei Verfall des Gutes, alljährlich von jetzt ab 3 Ohm guten Weins zu entrichten sind. Zeugen: Philipp Pastor zu Wardenheim, Johann Bruder des Grafen zu Neuenahr und Kanoniker zu Xanten, Bruno Pfarrer zu Ahrweiler (Arwilre) und Domkanoniker zu Köln, die Ritter Heinrich Colve und Hermann von Visschenich. Die angehängt gewesenen 4 Siegel sind ab

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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