Heinrich, Bischof zu Münster und Administrator zu Osnabrück, fällt in der Streitsache zwischen seinem Getreuen Gerhard, Herrn zu Kulenburg (Culenborch), und den Eingesessenen zu Werth (Weerde) einerseits und dem Kirchherrn und der.Stadt Bocholt (Boicholte) andererseits in der Kirche zu. Bocholt den folgenden Schiedsspruch: Der dortige Pastor soll die Kapelle in Werth mit einem Priester als Kaplan besetzen, um dort alle kirchlichen Handlungen vorzunehmen, wie das in anderen Kirchspielskirchen üblich ist. Sollten die Einkünfte der Kapelle nicht ausreichen, haben Gerhard und die Eingesessenen zu Werth sie so zu vermehren, daß der Kaplan angemessen leben kann.. Weiter sollen die Werther jährlich nach Bocholt zum Send (zeende) kommen wie gebräuchlich.. Sie sollen die Bocholter Kirche als ihre Mutterkirche anerkennen. Der Kaplan zu Werth ist verpflichtet, Mandate aus Rom, des Offizials von Münster und des Archidiakons zu Bocholt auszuführen. Gerhard und die Werther sollen dem Pastor jährlich 12 rheinische Gulden als Opfer (offer) geben, und zwar je zur Hälfte zu Ostern und Michaelis aus unbeweglichem Besitz, der im Stift Münster im Kirchspiel Bocholt außerhalb von Werth liegt. Der Pastor und die Bocholter wollen den Werthern behilflich sein, eine absolutio ad cautelam zu beschaffen. Gerhard soll den ihm bisher gehörigen kleinen Zoll (smalen toll) in der Stadt Bocholt an diese übergeben. Bürger und Eingesessene von Bocholt sollen in Werth nicht mehr Zoll zahlen als pro Wagen 1 buttiken, pro Karre 1/2 buttiken und pro Fuder Brennholz 1/2 vlemesschen. Für Vieh, das in Werth auf den Markt getrieben wird, soll pro Stück 1 olt morcken gezahlt werden. Kaufen oder verkaufen Gerhard und die Werther in Bocholt, so sollen sie den gewöhnlichen Zoll entrichten. Zukünftige Streitigkeiten sollen vom Bischof von Münster beigelegt werden. Zeugen: Herr Sander von Oer (Oir), Herr Hermann Schenking (Schenckinck), Domkanoniker zu Münster, Albert Torck von Vorhelm, Hermann von Marhülsen (Marhulse), Friedrich van Pelden gen. Cluyte, Rolf von Senden, Bernd von Langen. Siegelankündigung des Bischofs. des saterdages na unsser leven vrouwen dage nativitatis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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