Anspruch auf den Nachlaß des Peter Keuper zu Gladbach. Peter Keuper, der Schwiegervater des Johann Knorr, verfaßte 1590 ein Testament, das aber einer zuvor eingerichteten Einkindschaft zwischen Margarethe Detherichs und Hermann Knorr, beides Kinder von Peter Keupers Tochter Dreutgen aus verschiedenen Ehen, widersprach. Das RKG bestätigte am 3. Dezember 1618 das Urteil der Vorinstanz. Die Appellaten wurden als Miterben anerkannt, und den Appellanten wurde auferlegt, Güter und inzwischen gezogenen Nutzen auszuhändigen.
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Anspruch auf den Nachlaß des Peter Keuper zu Gladbach. Peter Keuper, der Schwiegervater des Johann Knorr, verfaßte 1590 ein Testament, das aber einer zuvor eingerichteten Einkindschaft zwischen Margarethe Detherichs und Hermann Knorr, beides Kinder von Peter Keupers Tochter Dreutgen aus verschiedenen Ehen, widersprach. Das RKG bestätigte am 3. Dezember 1618 das Urteil der Vorinstanz. Die Appellaten wurden als Miterben anerkannt, und den Appellanten wurde auferlegt, Güter und inzwischen gezogenen Nutzen auszuhändigen.
AA 0627, 3030 - K 49/225
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1611 - 1619 (1563 - 1618)
Enthaeltvermerke: Kläger: Peter Kamps und seine Frau Margarethe Detherichs, Gladbach, (Bekl.) Beklagter: Johann und Hermann Knorr (Vater und Sohn), Gladbach, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Christoph Riecker 1611 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Konrad Lasser 1611 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Vogt zu Myllendonk bzw. Schöffen zu Kirsmich (= Korschenbroich) 1607 - 2. Lic. Johann Westhoeven als Kommissar des Johann von Myllendonk und Drachenfels 1609 - 3. RKG 1611 - 1619 (1563 - 1618) Beweismittel: RKG-Urteil vom 3. Dez. 1618 (4). Urteil der 1. Instanz (Q 4). Testament des Peter Keuper 28. Sept. 1590 (25 - 28). Einkindschaftsdekret 10. Mai 1588 (28). Heiratsverschreibung des Johann Knorr und der Dreutgen Keuper, Tochter des Peter Keuper aus Korschenbroich und Witwe des Werner Dietrich Burgers aus Gladbach 12. Mai 1588 (28 - 31). Auszug aus einem Rentbrief des Peter Dieterichs, Sekretärs in Gladbach, und seiner Frau Anna 1. Okt. 1563 (60). Auszug aus dem Schuldbuch des Peter Dieterichs (61). Verschiedene Rechnungen (mehrfach). Zeugenaussagen (102 - 104, 108 - 117). Beschreibung: 4 cm, 191 Bl., gebunden; Q 1 - 11.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:35 MESZ