Otto von Schlitz genannt von Görtz bekundet für sich und seine Ehefrau Margarete (Grete), dass er Johann [von Merlau], Abt von Fulda, 60 rheinisch...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1421-1430
1429 November 1
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 und Nr. 2 beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo vicesimonono in die Omnium Sanctorum etcetera
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Otto von Schlitz genannt von Görtz bekundet für sich und seine Ehefrau Margarete (Grete), dass er Johann [von Merlau], Abt von Fulda, 60 rheinische Gulden schuldet. Dafür hat er dem Abt seine ererbten Besitzungen im Dorf Lüdermünd verpfändet, die bereits sein Vater und sein Vetter vom Kloster in Pfandschaft hatten. Von den Gütern ist ein jährlicher Zins von vier Vierteln Weizen, einem Viertel Hafer und 15 Tournosen von einem, zwei oder mehr Groschen [?] zu zahlen. Der Wiederkauf ist jährlich mit vierwöchiger Vorankündigung an Kathedra Petri [Februar 22] möglich. Werner von Schlitz genannt von Görtz und sein Sohn Heinrich von Schlitz genannt von Görtz stimmen zu. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Otto von Schlitz genannt von Görtz
Vermerke (Urkunde): Siegler: Werner von Schlitz genannt von Görtz
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich von Schlitz genannt von Görtz
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Otto von Schlitz genannt von Görtz bekundet für sich und seine Ehefrau Margarete (Grete), dass er Johann [von Merlau], Abt von Fulda, 60 rheinische Gulden schuldet. Dafür hat er dem Abt seine ererbten Besitzungen im Dorf Lüdermünd verpfändet, die bereits sein Vater und sein Vetter vom Kloster in Pfandschaft hatten. Von den Gütern ist ein jährlicher Zins von vier Vierteln Weizen, einem Viertel Hafer und 15 Tournosen von einem, zwei oder mehr Groschen [?] zu zahlen. Der Wiederkauf ist jährlich mit vierwöchiger Vorankündigung an Kathedra Petri [Februar 22] möglich. Werner von Schlitz genannt von Görtz und sein Sohn Heinrich von Schlitz genannt von Görtz stimmen zu. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Otto von Schlitz genannt von Görtz
Vermerke (Urkunde): Siegler: Werner von Schlitz genannt von Görtz
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich von Schlitz genannt von Görtz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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