Herzog Heinrich [XVI.] von Bayern bestätigt dem Kloster Seligenthal den rechtmäßigen Besitz aller Güter, die an das Kloster durch Stiftung oder Kauf übergegangen sind, und verbietet den Hintersassen sich diese anzueignen und den Besitz des Klosters zu schmälern. S: Herzog Heinrich [XVI.] von Bayern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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