Adam Rorr aus Merklingen, wegen Bruchs eines Gelübdes und anderer leichtfertiger Handlungen zu Leonberg gef., jedoch begnadigt und vor die Wahl gestellt, entweder die peinliche Strafverfolgung auf sich zu nehmen oder das Land Württemberg unverzüglich zu verlassen und sein Leben lang ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten, nimmt die 2. Möglichkeit an und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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