Mainz, 1587.06.27. (Richter Adam Ebersheim). Hans Rab, für sein Söhnlein Jakob, und dessen Vormünder Peter Eßbach und Niklaus Dieterich bekunden, daß dem genannten Pflegekind 130 fl. (ahnherrlicher Schwertteil) von seinem Stiefahnherr Anton Briel und außerdem 50 Taler (zu 31 Albus) als Rockenteil von der Ahnfrau hinterständig gewesen seien. Anton hat nun beide Beträge ausgezahlt, worüber quittiert wird. Z.: Konrad Braum, Peter Beyher, Jörg Velkener, Niklas Schmick, Niklas Wolf und Asmus Eberschbach.

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