Bündnis der klevischen und märkischen Städte Die Städte Kleve, Wesel, Emmerich, Kalkar, Duisburg, Xanten, Rees, Dinslaken, Orsoy, Büderich, Sonsbeck, Goch, Uedem, Gennep, Kranenburg, Huisen, Griet und Griethuissen und die Städte Soest, Hamm, Unna, Kamen, Iserlohn, Schwerte, Lünen, Bochum, Hattingen, Hörde, Breckerfeld, Lüdenscheid, Neustadt, Altena, Plettenberg, und Neuenrade bekunden, nachdem ihnen seit langem bekannt ist, dass Herzog Johann [II.] von Kleve-Mark "dorch ungeschickte Regimente tot groiter Lasten, Schaden ind mercklichen Achterdeyl komen is", weswegen auch die Städte und Untertanen viele Nachteile erleiden, während die in dieser Angelegenheit bereits getroffenen Vereinbarungen und vorgenommenen Verbesserungen keinen Nutzen gebracht haben, deswegen sich vereinbart und einen Vertrag geschlossen zu haben, wie folgt: - Sie wollen unverzüglich an den Herzog schreiben, um so auch die kleve-märkische Ritterschaft zu veranlassen, dass der Herzog mit ihnen eine neue, bessere Regimentsordnung schließt; - sollte der Herzog diese Regimentsordnung dann nicht einhalten, was sie nicht hoffen, "so drunge uns de Noir dartoe ind dechten Syner Furstlichen gnaiden geynen Bystant, Dienst noch anders to doin in geyner Manyren"; - gegen alte Gewohnheit und alle Rechtsverhältnisse sind sie mehr als erlaubt in Angelegenheiten der vier geistlichen Sachen (Benefizien, Ehesachen, geistliche Renten, Testamente) zu ihrem Nachteil mit römischen und anderen geistlichen Mandaten und Bannbriefen beschwert worden, was sie nun nicht länger dulden wollen und weswegen sie beschlossen haben, dass der, der ihnen solche Mandate überbringt, nicht zu ihnen gehören soll, weil er ein untreuer, ehrloser Mann ist, und vielmehr damit bestraft werden soll, dass er in einen Sack gesteckt und getränkt werden soll; - sollten diese Beschlüsse und guten Vereinbarungen der Städte von irgend jemandem in ihr Gegenteil verkehrt werden, während sie doch nur des Herzogs und seiner Lande Ehre, Nutzen, Bestes und Wohlfahrt bezwecken, was sich im Lauf der Zeit sehr wohl weisen wird, während in jetzigen Zeiten der Städte Geld und Gut merklich verbraucht wird, und sollte dann dieser die Städte in ihren Privilegien und Rechten wegen dieser Beschlüsse verkürzen wollen, dann wollen sie gegen diesen treu zusammenhalten und eine Stadt die andere verteidigen. Siegelankündigung der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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