Johan, Herzog von Cleve und Graf von der Marck, verzinst Johan van Aldenbouchem, seinem Amtmann zu Bouchem, das von diesem auf das Amt geliehene Geld mit einer jährlichen Rente von 22 Gulden und 15 Currentgulden - 10 Märkische Schillinge auf den Gulden gerechnet - und gestattet zur größeren Sicherheit, daß Johan jährlich die "gruyt" zu Bouchem an den gewohnten Terminen im Beisein des herzöglichen Rentmeisters verpachten kann und verfügt, daß die Pächter die genannten Summen an Johan zu bezahlen haben; da ferner Johan Recht auf 40 Malter Hafer jährlich hat, gestattet der Herzog, daß Johan den "Seyndthaeuer" aus dem Amt Bouchem, der sich jährlich aus dem Oberamt auf 18 Malter 3 Scheffel und aus dem Niederamt auf 16 Malter, zusammen 34 Malter 3 Scheffel beläuft, und die fehlenden Malter aus dem Zehnten zu Bouchem bezieht.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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