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Vertrag zwischen Fürstbischof Bernhard von Raesfeld und der Stadt Münster betr. Appellation vom Städt. Gericht in Sachen die einen Wert über 200 Goldgulden haben. Diese Appellationen sollen an den Fürsten gehen und von ihm an das Reichskammergericht gegeben werden. Org. Pgt. Siegel des Fürstbischofs, Domkaptels und der Stadt. (1561/64) Einige dazu gehörige Verhandlungen

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Stadtarchiv Münster
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