Hans von Enzberg und seine Frau Anna von Spar treffen zur Sicherung ihres Erbes folgende Vereinbarung: Überlebt Anna ihren Mann und bleibt sie im Witwenstand, dann sollen ihr die eigenen Besitzungen, die Güter ihres Mannes sowie dessen Bruders Friedrich zustehen, zu denen auch die Einkünfte aus den Lehen ihres Mannes gehören. Von ihm hinterlassene Schulden müssen jedoch beglichen werden. Heiratet ihr beider Sohn Hans von Enzberg, dann stehen ihm die Lehen zu, die sein Vater von der Markgrafschaft Baden und der Grafschaft Löwenstein erhalten hat. Stirbt Anna, heiratet sie wieder oder tritt sie in den geistlichen Stand ein, bekommt Hans auch die übrigen Lehen. Solange Anna als Witwe lebt, ist sie verpflichtet, Friedrich, den Bruder ihres Mannes, zu versorgen. Stirbt Anna vor ihrem Mann, fallen alle Güter an ihn und erst nach seinem Tode an beider Erben. Siegler: 1) Hans von Enzberg, 2) Anna von der Spar, 3) Ritter Friedrich von der Spar, Annas Bruder, und 4) Heinrich von Weingarten, beide auf Annas Bitten, 5) Hans von Enzberg d.J., 6) Hans von Helmstatt d.J., für sich und seine Frau Ennlin von Enzberg

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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