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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz schlichtet zwischen Bischof Johann von Speyer einerseits, Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer andererseits. Die von des Bischofs Dienern gefangengenommenen Speyerer wie auch die von Speyer gefangen genommenen Einwohner von Berghausen ("Berghusen") und andere bischöfliche Eigenleute ("armenluten") und Hindersassen werden innerhalb der nächsten vierzehn Tage nach Ableistung einer Urfehde freigelassen, das ihnen Abgenommene zurückgegeben. Alle Vorkommnisse ("alles handells und geschichte") soll "gutlich und fruntlich gericht, gesunet und geeynet" sein und kein "nachschaffen" erfolgen. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. "Datum Heidelberg uff fritag nach sant Veits des martlers tag" 1460.

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Landesarchiv Speyer
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