Sibilla Maria von Plettenberg bestimmt, dass nach ihrem Tode aus ihrer Hinterlassenschaft den Karmelitern 300 Taler sollen erlegt werden und wenn sie im Kloster begraben sei, noch fernere 100. Die Gegenleistungen der Karmeliter sollen später verglichen werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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