Ludwig Alexander Rolman Freiherr von Quadt von Wickrath, königlich preußischer Kammerherr und Landdrost, Gerichtsherr zu Meiderich, Zoppenbroich und Hagen, macht bekannt, dass ihn Abt Cölestin laut des inserierten Lehnsbriefes vom 9. August 1713 mit dem Gut Vosses oder Junckern- Sundern zu Oeffte, Kirchspiel Kirchhellen belehnt hat. Gehuldigt hat der Bevollmächtigte Philipp Friedrich Weidner, Landgerichtsprokurator zu Werden im Beisein von Johann Duden, Schöffe des Landgerichts Werden und Heinrich Stockebrandt, Bürger zu Werden.-Es siegelt der Aussteller, Or., Papier, Petschaft und Unterschrift