Veräußerung der fürstlichen Fürstenbergischen zur Schaffnerei Wittichen in Horb gehörigen Gültfrüchte an die Gültpflichtigen und einiger Wiesen und die Veräußerung der dem minderjährigen Fürsten von Öttingen-Wallerstein zustehenden Gefälle zu Winnenden und Fellbach sowie Abzugs- und Nachsteuerfreiheit