Christoph v. Hörde d.Ä. zu Eringerfeld bezeugt für sich, seinen Bruder und seine Vettern zu Surmede und Bocke, dass er Jürgen van Biedenmoll mit dem Gut zu Swederholthusen und mit drei Hufen zu Ingerinchhausen innerhelb und außerhalb der Lippischen Landwehr belehnt und ihn dafür in Eid und Pflicht genommen hat. Zeugen: Gerhard Pagenhover und Franz Breckensell.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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