Friedrich III., Römischer König, befiehlt Botho (Bodo), Graf von Stolberg, die bisher verweigerte Belehnung für die gemäß einemSchiedsspruch zwischen Kurfürst Friedrich II. und Herzog Wilhelm III. von Sachsen über die Teilung ihrer Länder [Hallescher Machtspruch vom 11. Dezember 1455, Nr. 06886] seine von Kurfürst Friedrich II. zu Lehen rührenden Besitzungen von jenem entgegenzunehmen.- Es werden weitere Personen genannt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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