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Herzog Adolf von Jülich-Geldern etc. konsentiert, dass die Karmeliter in Geldern Erbschaften und Renten, die ihnen testamentarisch vermacht sind, annehmen können. Dusent vierhondert negenentseventich, des manendages nae den sonnendage jubilate.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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