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Bischof Ludwig von Speyer erneuert die Stammeseinung der Familie von Helmstatt. Aus "naturlicher zuflucht zu uns als ierem gnedigen herrn" und Verwandten und zum Teil als Amtleute, Räte, Mannen und Diener des Hochstifts Speyer haben Hans zu Grombach, Ritter Jörg und Heinrich, +Dams Söhne, Reinhard, Erhard und Jörg, +Josts Söhne, Johann, +Jakobs Sohn, Hans, Martins Sohn, Bernhard und Friedrich, Heinrichs Söhne, Heinrich, +Heinrichs Sohn, Hans d.Ä., +Konrads Sohn, Hans d. J., +Konrads Sohn, und Christofel von Helmstatt erklärt, dass die Einungen durch Erzbischof Raban von Trier und Bischof Reinhard von Speyer 73 Jahre Bestand gehabt haben; erst jetzt müssen sie wegen Streitpunkten ergänzt werden. Die inserierte Stammeseinung [von 1393 Juni 3, U 237] wird vor allem in den Formalien des Schlichtungsverfahrens nach Schriftlichkeit, Fristen, Präsenzpflicht bei den jährlichen Einungstagen am Montag nach Dionysius [Oktober 9] in Landau, Bußen für Fernbleiben, Kanzleikosten u.ä. erweitert. Siegler: Aussteller und die oben gen. Einungsmitglieder

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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