Johann ingen Sairnen und Henrick ingen Sairnen sowie die übrigen Schöffen im Wolfhagen des Herzogs von Kleve und Grafen von der Mark und von Katzenelnbogen bekunden, dass vor Johann the Kort, ihrem Richter zu Winnenthal (Wonnendaell), und vor ihnen Sweder Hoppe und Jost ingen Gadem, sein Schwiegersohn, und dessen Ehefrau Anna bekannt haben, dass sie für eine ihnen bezahlte und genügende Geldsumme an Wessel Hotman, Propst zu Rees und Kanoniker zu Xanten, und seine Exekutoren zu Behuf der Stiftung einer Vikarie die Hälfte von 34 Schilling, also 17 Schilling Rente, die das Kapitel von Xanten erhebt, erblich verkauft haben; die andere Hälfte gehörte + Johann Tennemecker und seiner Ehefrau Elisabeth. Die vorgenannte Hälfte ist Sweder durch den Tod des Johann van den Berchg zugefallen; sie gehörte + Johann Ysboltz, der die Tochter Gyselbergs des Hollenders zum Weibe hatte. Sweder hat sie seinem Schwiegersohn Jost mit in die Ehe gegeben. Die 17 Schilling sind halb am Martinstag [11. November], halb am Peterstag [22. Februar] aus 12 Morgen Landes zu bezahlen, die Johann vanden Bercgh gehörten, gelegen zwischen Derick ther Spycken und Land des + Henrick Pex, sowie aus 4 Morgen Landes, die Derrick Helbreckers gehören, gelegen im Verbund mit 8 Morgen opgen Veynne zwischen Rayscops Land und Land des Henrick von Arderwyn; die 8 Morgen dürfen nur zusammen mit den 4 Morgen aufgelassen werden. Das Recht an den 17 Schilling ist in einer Schöffenurkunde festgeschrieben, die aber verlegt ist. Wenn diese wiedergefunden wird, soll sie dem Propst zur Verfügung stehen, damit ihm und seinen Exekutoren die 34 Schilling für die Vikariestiftung gesichert sind. Sweder, Jost und Anna haben auf die 17 Schilling mit Mund, Hand und Halm wie nach Landrecht üblich zugunsten des Propstes verzichtet und rechte Währschaft zu leisten, wie es Erbkaufsrecht ist, und nötigenfalls weitere Sicherheiten zu verschaffen gelobt. - Der Richter kündigt sein Siegel an, die Schöffen ihr Schöffentumssiegel. Gegeven 1519 opten saterdach na onser liever vrowen dach purificationis genampt.