Appellationis Auseinandersetzung um Braurecht
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(1) 3793
Wismar W 153 (W W 4 n. 153)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 23. 1. Kläger W
(1734-1739) 04.05.1739-21.10.1739 (1739)
Kläger: (2) Jacob Wilcken, Brauer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Älteste und Deputierte der Brauerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Carl Daniel Schlaff (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. ist von den Bekl. beschuldigt worden, einen schändlichen Banquerot" gemacht, in Danzig Ehebruch begangen zu haben und einen Meineid geschworen zu haben. Deshalb wird er von den Bekl. aus der Brauerkompanie ausgeschlossen, das Brauen wird ihm verboten. Der Kl. verteidigt sich vor dem Ratsgericht, daß er durch "unglückliche Umbstände" zum Konkurs getrieben worden sei, bei dem er niemandem geschadet habe, er keinen Ehebruch begangen und auch keinen "Meyneid getan" habe, weshalb er bittet, ihn zum Brauen zuzulassen. Da das Ratsgericht dies ablehnt, appelliert er an das Tribunal und bittet um Durchsetzung seines Rechts. Das Tribunal fordert den Rat am 10.07. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 19.08. bittet der Kl. um Eröffnung der am 18.07.1739 eingegangenen Akten, die das Tribunal am 20.08. auf den 25.08. ansetzt. Am 19.10.1739 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, am 01.12.1739 sendet es die Akten zurück an das Ratsgericht.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1739 2. Tribunal 1739
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 18.03.1739; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 20.03.1739; Quittung Mevius Johann Völschows vom 22.12.1734; Schreiben M.J. Völschows an Kl. vom 04.08.1736; Rechnung M.J. Völschows für Kl. vom 20.02.1735; Vertrag zwischen Kl. und Johann Schubert zu Danzig vom 25.09.1737; Schreiben Christian Frieses zu Danzig an Kl. vom 10.04.1739; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 07.09.1739 und der Kl. für Dr. Schlaff vom 10.10.1739
Beklagter: Älteste und Deputierte der Brauerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Carl Daniel Schlaff (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. ist von den Bekl. beschuldigt worden, einen schändlichen Banquerot" gemacht, in Danzig Ehebruch begangen zu haben und einen Meineid geschworen zu haben. Deshalb wird er von den Bekl. aus der Brauerkompanie ausgeschlossen, das Brauen wird ihm verboten. Der Kl. verteidigt sich vor dem Ratsgericht, daß er durch "unglückliche Umbstände" zum Konkurs getrieben worden sei, bei dem er niemandem geschadet habe, er keinen Ehebruch begangen und auch keinen "Meyneid getan" habe, weshalb er bittet, ihn zum Brauen zuzulassen. Da das Ratsgericht dies ablehnt, appelliert er an das Tribunal und bittet um Durchsetzung seines Rechts. Das Tribunal fordert den Rat am 10.07. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 19.08. bittet der Kl. um Eröffnung der am 18.07.1739 eingegangenen Akten, die das Tribunal am 20.08. auf den 25.08. ansetzt. Am 19.10.1739 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, am 01.12.1739 sendet es die Akten zurück an das Ratsgericht.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1739 2. Tribunal 1739
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 18.03.1739; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 20.03.1739; Quittung Mevius Johann Völschows vom 22.12.1734; Schreiben M.J. Völschows an Kl. vom 04.08.1736; Rechnung M.J. Völschows für Kl. vom 20.02.1735; Vertrag zwischen Kl. und Johann Schubert zu Danzig vom 25.09.1737; Schreiben Christian Frieses zu Danzig an Kl. vom 10.04.1739; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 07.09.1739 und der Kl. für Dr. Schlaff vom 10.10.1739
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ