Aktenmäßige Deduktion, dass Herr Anton Albrecht Freiherr von Imhoff, auch Herr Georg Ernst Pfingst, in den von ihnen übergebenen Defensionsschriften etwas, so ihnen zu statten kommen könne, nicht angeführt [fehlt, möglicherweise bei Auslagerung im Zweiten Weltkrieg verschollen]