Jakob Ritter, Richter des Klosters Aldersbach zu Ruhmannsfelden (Rudmarsvelden), entscheidet auf Antrag von Kloster Aldersbach in der Klage des Ekkart Wacker gegen Chünzel Amtmann wegen einer ausstehenden Geldschuld, für die dieser die zu Kloster Aldersbach gehörige Stegmühle als Sicherheit gestellt hatte, dass Wacker keinerlei Ansprüche auf die Mühle geltend machen kann; S: Jakob Ritter, Klosterrichter v. Aldersbach zu Ruhmannsfelden

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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