Kanalisation, Kläranlage
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Stadt Ahlen B >> Bauwesen
Geschichte der Abwasserbeseitigung in Ahlen (https://www.ahlen.de/start/aub/stadtentwaesserung-und-hochwasserschutz/allgemeine-informationen/geschichte/) Um 1890 wurden im heutigen Ahlener Altstadtgebiet die ersten Kanalanlagen gemauert, in denen das so genannte Tageswasser (Spül-, Wasch- und Niederschlagswasser) direkt in die Werse und Olfe abgeleitet wurden. Die Fäkalstoffe wurden in jedem Haushalt in Jauchegruben aufgefangen und zur Düngung der Gärten bzw. in der Landwirtschaft genutzt. Aufgrund der dünnen Besiedlung und relativ harmlosen Zusammensetzung sowie geringen Menge des Tageswassers zum Ende des 19. Jahrhunderts stellte die direkte Einleitung keine große Gewässerbelastung dar. Das änderte sich deutlich mit Beginn der Industrialisierung und dem Ausbau der Trinkwasserversorgung. Neben Wohlstand und Arbeitsplätzen nahm auch die Anzahl der Erkrankungen und Seuchen drastisch zu. Besonders prägend war die Abteufung der Schächte der Zeche Westfalen im Jahre 1909. Der enorme Anstieg der Bevölkerung wurde durch den Bau der Zechensiedlung in den Jahren 1911 bis 1924 begleitet. Parallel dazu wurde das öffentliche Trinkwassernetz ausgebaut. Für den Bereich der Zechensiedlung hatte der Zechenbetreiber ebenfalls eine Kanalisation vorgesehen. Hierbei sollten die Tageswässer von ca. 3.000 Einwohnern vor der Einleitung in die Werse einer mechanischen Klärung unterzogen werden. Die Gemeinde Ahlen verfügte zu diesem Zeitpunkt selbst auch noch über keine Abwasserbehandlungsanlage. Aus hygienischer Sicht wurden gegen das angestrebte Entwässerungsverfahren der Zechensiedlung von den Aufsichtsbehörden 1912 erhebliche Bedenken gesehen. Unterhalb der vorgesehenen Leitung reichten vielfach die Grundstücke direkt an die Werse. Von den Anliegern wurde das Wasser teilweise zum Waschen entnommen. Zum anderen befand sich ungefähr 200 m vor der jetzigen Rubberts Mühle-Bebauung die Flussbadeanstalt der Stadt Ahlen. Zudem wurde angestrebt, die Fäkalien gemeinsam mit den Tageswässern abzuleiten und einer biologischen Behandlung zu unterziehen. Angesichts der unterliegenden Gemeinde Ahlen und der Flussbadeanstalt durften nur fäulnisfreie Abwässer der Werse zugeleitet werden. Von den Aufsichtsbehörden wurde die gemeinsame Behandlung der Abwässer mit der Stadt Ahlen als ratsam angesehen. Hierdurch hätte eine Einleitung unterhalb der bebauten Flächen der Stadt erfolgen können. Durch das allgemeine Weltgeschehen dauerte die Umsetzung entsprechend lange. 1912 wurde mit der Planung der städtischen Kläranlage begonnen. Die Genehmigung und der geplante Baubeginn fiel in den Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Von 1920 bis 1930 wurde die Planung mehrmals überarbeitet. Ein Grund liegt darin, dass sich die Bevölkerungszahl zwischen 1912 und 1930 mehr als verdoppelt hatte. Zwischenzeitlich wurde für den südlichen Stadtteil in den Jahren 1926/27 die Bergmannssiedlung "Ulmenhof" gebaut. Da eine Überleitung zu der geplanten Kläranlage als nicht wirtschaftlich angesehen wurde, wurde 1926 mit dem Bau einer mechanische Kläranlage für 1.600 Einwohner begonnen. Die Abwässer wurden dem Richterbach zugeleitet. Aufgrund der Inflation, Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit in Deutschland verzögerte sich der Bau der Zentralkläranlage an der Werse weiterhin. In den Jahren 1934/35 wurde die Kläranlage Ahlen in Betrieb genommen. Diese mechanische Kläranlage war für 30.000 Einwohner ausgelegt: Rechenanlage, Sandfang, Vorklärbecken, Faulturm und Schlammtrockenbeete. Trotz dieser Anlage nahm im Laufe der folgenden Betriebsjahre die Verschmutzung der Werse durch den weiteren Anstieg der Bewohnerzahlen und der industriellen Abwässer erheblich zu. Die alleinige mechanische Reinigung war für die Abwasserzusammensetzung nicht mehr entsprechend effektiv, so dass ab 1953 die Erweiterung zu einer biologischen Kläranlage vorgenommen worden ist. Bis 1964 wurde die Kläranlage noch um weitere Anlagenteile auf 60.000 Einwohnergleichwerte erweitert. Die Kläranlage Süd wurde aufgegeben und das Abwasser über eine Pumpstation der Zentralkläranlage zugeleitet. Unter Einbeziehung der Bevölkerungs-, Gewerbe- und Industrieentwicklung wurde beginnend von 1971 bis 1985 die Kläranlage Ahlen erneut auf 130.000 Einwohnergleichwerte mit der Zielsetzung Kohlenstoffabbau erweitert. Gegen Ende der achtziger Jahre, nach Algenpest und Robbensterben in der Nordsee, wurden Forderungen des Gesetzgebebers laut, die im Abwasser vorhandenen Pflanzennährstoffe Stickstoff und Phosphor weitgehend zu entfernen. Aufbauend auf eine lange Planungsphase von 1990 bis 1995, verursacht durch ständig wechselnde gesetzliche Rahmenbedingungen, wurde mit der Erweiterung des Klärwerkes im Herbst 1995 begonnen und im Frühjahr 2000 abgeschlossen (Bausummen ca. 17,5 Mio. €).
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Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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09.01.2026, 11:17 MEZ