Gesetz gegen Kindesmord und Verheimlichung der Schwangerschaft unverheirateter Frauen
Vollständigen Titel anzeigen
A Rep. 001-02 Nr. 1121
A Rep. 001-02 Nr. 1300
Registratursignatur: A Rep. 001-02 Nr. Justizsachen gen. Nr. 2
A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro >> 03. Ordentliche Magistratsaufgaben >> 03.03 Fachverwaltungen >> 03.03.03 Rechtsfragen und Justizverwaltung
1720 - 1802
Darin: Allgemeines Edict wegen des Kinder-Mordes worinn die Straffe des Sacks verordnet wird (Berlin, 30. August 1720).- Renovirtes und geschaerfftes Edict wegen des Kinder-Mords (Berlin, 22. November 1723).- Circular-Ordre zur erneuten Bekanntmachung der Edikte (17. August 1756).- Edikt wider den Mord neugeborener unehelicher Kinder, Verheimlichung der Schwangerschaft und Niederkunft (8. Februar 1765).- Veröffentlichungen in der Berlinischen privilegierten Zeitung (September 1770).- Publicandum gegen den Kindermord und gegen die Verheimlichung der Schwangerschaft und Niederkunft (ca. 1797).
Enthält u.a.: Mitteilungen an den Magistrat zur Bekanntgabe der übersandten Edikte an die Bevölkerung.- Kenntnisnahme der Edikte durch die Schulzen der Dörfer und durch die Bezirksvorsteher.
Enthält u.a.: Mitteilungen an den Magistrat zur Bekanntgabe der übersandten Edikte an die Bevölkerung.- Kenntnisnahme der Edikte durch die Schulzen der Dörfer und durch die Bezirksvorsteher.
Archivale
Microfilm/-fiche: MF A 4898
Entnommen und zu A Rep. 550 geordnet, neue Aktennummer jetzt: A Rep. 550 Nr. 30.
Band: Bd. 1
Gesetz gegen Kindesmord und Verheimlichung der Schwangerschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
12.02.2026, 10:03 MEZ
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- 03.03.03 Rechtsfragen und Justizverwaltung (Gliederung)