Bürgermeister, Gericht und Rat der Stadt Urach sowie Schultheißen, Gerichte und Gemeinden der Flecken und Dörfer im Amt Urach verkaufen der Gemeinde Wittlingen (Witlingen) um 60 Gulden, die sie dem Herzog für ein Darlehen beisteuerten, einen Zins von 3 Gulden, der jährlich am Gallustag [Okt. 16] fällig wird. Bei Zahlungsverzug kann Wittlingen die Güter (Allmenden, Weiden, Hölzer, Gefälle etc.) der Flecken angreifen und pfänden. Die A. behalten sich das Recht vor, die 60 Gulden durch eine einmalige Zahlung abzulösen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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