A. die Herhebung derjenigen Erbzinsen so von denen Grundstücken welche im Eilenburger Gebiete gelegen, und zum Wohllöbl. Amte Petersberg zur Lehn gehen, am heilig. drei Königstage alljährl. abentrichtet werden müssen betr.

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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