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Johann Buck, Müller auf der Riedmühle [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis], bekennt, dass ihm Theodor August Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] für sich und im Namen seiner Neffen Gottlieb August und Gotthard Daniel die Riedmühle bei Langenau ("Naw") zu Erbrecht verliehen hat. Die Mühle ist ein Lehen der Grafschaft Oettingen ("Öttingen") [Lkr. Donau-Ries] und hat drei Mahlgänge und einen Gerbgang mit vier Wasserrädern. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten, 2,5 Jauchert Äcker und 3 Tagwerk Mahd. Er verpflichtet sich, die Mühle und ihre Zugehörungen in gutem Zustand zu halten und davon jedes Jahr 8 Imi Kernen Langenauer Maß, 100 Eier, 2 Enten, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Mühle mit Einwilligung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, wobei dieser aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei jedem Besitzerwechsel sind von dem bisherigen Inhaber 5 Gulden als Weglöse und vom neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn an die Herrschaft zu entrichten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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