Johann Buck, Müller auf der Riedmühle [Stadt
Langenau/Alb-Donau-Kreis], bekennt, dass ihm Theodor August
Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] für sich und im Namen
seiner Neffen Gottlieb August und Gotthard Daniel die Riedmühle
bei Langenau ("Naw") zu Erbrecht verliehen hat. Die Mühle ist
ein Lehen der Grafschaft Oettingen ("Öttingen") [Lkr.
Donau-Ries] und hat drei Mahlgänge und einen Gerbgang mit vier
Wasserrädern. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten,
2,5 Jauchert Äcker und 3 Tagwerk Mahd. Er verpflichtet sich, die
Mühle und ihre Zugehörungen in gutem Zustand zu halten und davon
jedes Jahr 8 Imi Kernen Langenauer Maß, 100 Eier, 2 Enten, 4
Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er oder
seine Erben können ihr Erbrecht an der Mühle mit Einwilligung
der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, wobei dieser
aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei jedem Besitzerwechsel sind
von dem bisherigen Inhaber 5 Gulden als Weglöse und vom neuen
Besitzer dieselbe Summe als Handlohn an die Herrschaft zu
entrichten.