Mainz, 1620.12.30. (Richter Pfaff). Johann Bauerschmidt, Hutmacher, als Vormund der hinterlassenen Kinder Nikolaus Becken, Nikolaus, Jakob, Hans und Apollonia, quittiert den Stiefvater der Kinder, Adam Stattler, B. und Schlosser, über die Zahlung von 164 fl. 25 Albus 6 Pfennig, für das an sich gebrachte Haus und was Adam am Schwertteil zu zahlen schuldig gewesen. Davon sind 10 fl. (jedem Kind 2 fl.), die er an dem Holzwerk herauszugeben schuldig, abgezogen. Z.: Gerlach Scholl, Sporer und Peter Lauter, Dreher.

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