Mutter Anna Dreigers, Anna Lindemans, Anna Wesselingk und die Süstern desSüsternhauses zu Herford vp dem Hollande geben mit Zustimmung der Äbtissin Margarete von Herford und Freckenhorst, mit Wissen des Rats der Neustadt Herford und mit Zustimmung ihrer Vorständer, der Herren Lucas Weisterman, Kanonikus, und Joist Sarhagenn, Vikar an St. Johann und Dionys, als Schenkung unter Lebenden ihr kleines Haus mit Höfchen und Gang auf das Wasser und Berechtigung eines "Waterscheppes vnd notrufftigen prophates", das zwischen ihrem Klingehuse und Johan Mollers Haus gelegen ist, an Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Neustadt Herford zu einer Kinderschule. Sie setzen als Verwalter die Templer von St. Johann und Dionys Daniell Poppelman und Euerdtt Frigethoff und Nachfolger ein, die das Amt annehmen. Geschein vnd gegeben am Fridage nach Judica waer der 28 des Monats Martii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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