Vertrag bzw. Tauschhandlung zwischen Fürst Karl Anselm von Thurn und Taxis als Inhaber der Grafschaft Friedberg-Scheer und Graf Ernst von Königsegg-Aulendorf zur Bereinigung von Unklarheiten und Differenzen betreffend a) Einstandsrecht in den zur geschlossenen "Unserer-lieben-Frau-Kapelle zum unteren Bild" in Saulgau gehörigen Hof zu Lampertsweiler, der in der Grafschaft Friedberg-Scheer liegt und dessen Obereigentum dem Haus Königsegg-Aulendorf zusteht b) Recht zur Bannung von Schonungen und Anlegung von Kohlplatten in den mit Hoher und Niederer Obrigkeit dem gräflichen Hause Königseggwald eigentümlich gehörigen Waldstücken "Salach" und "Bayenholz", wo durch Vertrag von 1746 der Grafschaft Friedberg-Scheer Forsthoheit und Wildbann vorbehalten wurde: Fürst Karl Anselm verzichtet zugunsten von Graf Ernst von Königsegg-Aulendorf in dem Salach- und Bayenholzwald und auf den Feldern von Wolfertsreute und Milpishaus auf die Forsthoheit und den Wildbann, den er bis 1791 der Deutschordens-Kommende Altshausen überlassen hatte - mit Beschreibung der Markung des Gebiets. Dafür überläßt das gräfliche Haus Königsegg-Aulendorf dem Fürstenhause Thurn und Taxis als Inhaber der Grafschaft Friedberg-Scheer und Territorialherrn das Einstandsrecht zum Kauf des oben genannten Hofes der Unserer-lieben-Frau-Kapelle Saulgau in Lampertsweiler für 2600 fl. sowie das Obereigentum und das (Nutz-) Eigentum darüber. Kleinere Grenzregulierungen. Ausfertigung vom 18./31. August 1791

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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