Die mit den Herren von Spiegel in specie mit dem Hause Helmern ratione jurisdictionis gehabte Differenzen betreffend
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Loculus VI, Paket N Nr.1-20
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 3. Die hohen und niederen Gerichtsbarkeiten
1662-1745
Enthaeltvermerke: enth.. 1) dienstliche Anzeige und eventual Protestationschrift in Vormundschaft Raben Hillmar Spiegel für die zum freien Stuhl Gerichte zitierten Raban Tepel und Ricus Bruß aus Helmern, 10.Nov.1662;2) rescriptum regiminis wegen von Herman Ludewig Spiegel tutorio nomine in der Helmerschen Feldmark praetendierten Jurisdiktion halber und deshalber angesetzten Tagfahrt mit beizuwohnen auch alle desfalls habende Nachrichten mitzubringen, 13.Juni 1665; 3) rescriptum mit der Exekution wegen zu Helmern ausstehender 2 Schillinge freien Stuhlsbrüchten noch zur Zeit einzuhalten, 6.April 1688; 4) Herr Arnoldt Wilhelm Spiegel zu Helmern hat sich wider das Oberamt wegen Bestrafung einiger in der Dorfschaft Helmern vorgefallenen Exzesse beschwert, worüber der Rentmeister berichten soll, 13.Juli 1691; 5) Konzept Berichts welchen der Rentmeister Wilhelm Heising hierüber abgestattet, 18.August 1691; 6) kurze Vorstellung und Bitte anwalts Herrn Obrist Wachtmeister Spiegel zu Helmern contra Herrn Rentmeister zum Dringenberg, so auf vorhergehenden Bericht eingegeben cum inscripto mandato referendi, 13.Febr.1692; 7) Konzept Berichts welchen der Rentmeister Wilhelm Heising dawider eingeschickt, 24.Febr.1692, 8) Konzept Berichts so der Rentmeister Wilhelm Heising auf abermalige Klage Herrn Majors von Spiegel zu Helmern wegen seiner beim freien Stuhlsgericht auf 5 Reichstaler bestraften Verwalterin abgestattet, 23.Dez.1693; 9) Zitation ad comparendum in persona wider die Spiegelsche Bedienten zu Helmern, so sich bei der gegen die Verwalterin der 5 Reichstaler Brüchten halber vorgenommener Exekution widersetzet, um zu Neuhaus nebst den vom Amt Dringenberg abgeschickt gewesenen Exekutanten zu erscheinen, 31.März 1694; 10) Schreiben des Arnold Wilhelm Spiegel zu Helmern worin er wider die von seiten des Oberamts immediate verfügte citationes protestiert, 7.März 1696; 11) Witwe Spiegel zu Helmern, geb.von Bartensleben verlangt, daß in den wider die Helmernschen Eingesessenen abgehenden citationibus eine requisitio beigefügt werde, als dann die citandi verabfolget werden sollten, 23.Aug.1725; 12) extractus protocolli cancellariae Paderbornensis in Sachen der verwitweten Landmarschallin von Spiegel zu Helmern wider hochfürstlichen Rentmeister Brandt zum Dringenberg cum subscripto arctiori mandato referendi, 30.Jan. 1726; 13) mandatum an den Landvogten zu Peckelsheim, die den Helmerschen Bedienten angesetzte 3 Reichstaler Brüchtenstrafe ex competentia Herrn von Spiegel executive beizutreiben, 10.Okt.1739; 14) copia untertänigen Bittschrift pro concedendo salvo conductu an seiten des Johan Jürgen Thrünert Wagenern Herr von Spiegel zu Helmern, 7.März 1740; 15) Bericht des Landvogten zu Peckelsheim cum adjuncto protocollo den arretierten Spiegelschen Wageneren zu Helmern betreffend, 18.März 1740; 16) Konzept des an hochfürstliche Regierung dieserthalb abgegangenen Berichts worin angefragt wird, ob dem arrestierten Wagener der salvus conductus angedeien solle, 21.März 1740; 17) rescriptum cancellariae, daß dem arresto der vorhin erteilte salvus conductus angedeien solle, das factum aber gebührlich zu untersuchen seie, 22.März 1740; 18) ferner Bericht des Landvogten zu Peckelsheim cum annexo ulteriori protocollo, 29.März 1740; 19) specificatio jurium ad causam fisci contra Spiegelschen Wagener, 5.April 1740; 20) relatio Gogravii Willebadecensis wegen nachsuchender Beitreibung der Brüchten zu Helmern und Borlinghausen, 25.Jan.1745
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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09.01.2026, 11:25 MEZ
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