Ludwig Rumell, Einwohner zu Hebsack, wegen Wildfrevels zu Schorndorf gef. und zu einer Geldstrafe von 20 lb h und Bezahlung seiner Atzung und sonstige Gefängniskosten verurteilt und freigelassen mit der Auflage, sich künftig dergleichen Handlungen und allen Waidwerks zu enthalten, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und das Wildgehege sein besonderes Augenmerk zu richten und alle ihm bekannt werdenden Wildfrevel unverzüglich dem Forstmeister oder den Amtleuten anzuzeigen, nimmt diese Artikel an und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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