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König Sigmund bevollmächtigt den Burggrafen Johann zu Nürnberg und Erzkämmerer Konrad von Weinsberg, von den Juden (Jüdischheite) in deutschen und welschen Landen die schuldigen Abgaben zu erheben, ausgenommen jene Gelder, die an Wygleis Schenk von Geyrn zu Nürnberg und anderen (in einem übergebenen Majestätsbrief aufgeführten) unwiderruflich verschrieben sind, und davon 20.000 ungarische Gulden zu behalten. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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