Die infolge des unterm 4. September 1862 erfolgten Ablebens des Försters Ungerer getroffenen Anordnungen in Beziehung auf a.) die interimistische Ausübung des Forst- und Jagdschutzes, b.) die vorläufige Besorgung des Einzugs der Forstgelder, c.) die interimistische Übertragung der Verwaltung der fürstlichen Kirchberger Waldungen an den Oehringer Revierförster Graeter in Schrozberg gegen ein Honorar von jährlich 100 Gulden, d.) die Besorgung des Forst- und Jagdschutzes durch den Forstgehilfen Schmidt aus Schrozberg gegen ein Taggeld von 15 Kreuzern, e.) die Diensteinweisung des Revierförsters Graeter und sonstige, hierauf Bezug habende Vorkommenheiten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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