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Gesetz über den Ersatz von Kriegsschäden im Ausland (Auslandsschädengesetz): Bd. 1
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Jan. - Nov. 1920
Enthält u.a.:
Vorentwürfe des Gesetzes;
Entschädigung Reichsdeutscher und Neutraler für Schäden aus deutschen und verbündeten Maßnahmen im "Feindesland".- Regelung der Zuständigkeit;
Abänderungswünsche des Bundes der Auslandsdeutschen am Vorentwurf des Gesetzes;
Finanzielle Belastung des Reichs durch Entschädigungen an Reichsangehörige.- Denkschrift