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Magdalena Hess von Roth [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bei Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], Witwe des Berlin Kramer, und ihr ehelicher Sohn Johann Kramer bekennen: Heinrich [Negelin], Bischof von Adramyttion ("Adrimitan.") [heute Edremit/Türkei] und Weihbischof zu Augsburg, und der Ulmer Bürger Hieronimus Gienger für sich sowie die Ulmer Bürger Johann Kast und Johann Negelin als vom Rat der Stadt Ulm bestellte Pfleger von Jakob und Anna Schleicher, der Kinder des verstorbenen Leonhard Schleicher, haben ihnen einen Hof in Roth verliehen. Der Hof fällt zunächst für drei Jahre an Magdalena Hess. Nach Ablauf der drei Jahre bzw. wenn sie während dieser drei Jahre verstirbt fällt der Hof auf Lebenszeit an ihren Sohn. Von dem Hof stehen Heinrich Negelin die Hälfte, Hieronimus Gienger ein Viertel und den Kindern Schleicher das restliche Viertel zu. Zu dem Hof gehören Haus, Hofstatt, Hofraum, Stadel und Garten in Roth, 43,5 Jauchert Äcker in den drei Fluren, knapp 4 Tagwerk Wiesen und ein Gehölz. Die Beliehenen verpflichten sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten, ihn nicht zu belasten oder Teile seiner Zugehörungen zu versetzen. Sie werden davon jedes Jahr 14 Imi Roggen, 10 Imi Hafer, 30 Schilling Heller Heugeld, 50 Eier, 2 Metzen Öl, 2 Herbsthühner und 0,5 Fastnachtshuhn an Heinrich Negelin entrichten, 7 Imi Roggen, 5 Imi Hafer, 15 Schilling Heller Heugeld, 25 Eier, 1 Metzen Öl, 1 Herbsthuhn und 0,25 Fastnachtshuhn an Hieronimus Gienger sowie 7 Imi Roggen, 5 Imi Hafer, 15 Schilling Heller Heugeld, 25 Eier, 1 Metzen Öl, 1 Herbsthuhn und 0,25 Fastnachtshuhn an die Kinder Schleicher. Diese Abgaben werden sie auf ihre Kosten nach Ulm liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und spätestens nach dem Tod des Johann Kramer fällt der Hof an die Obereigentümer zurück.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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