Vor dem Notar Otto Rennecher appelliert der Prokurator Conrad Bodecher (Bodeker) namens seines Klienten Victor Steinhaus von einem am 5. März von dem fürstlichen Gogericht in Osnabrück unter Vorsitz des Gografen Lic. Jacob Varmeyer in dem Prozess der Gebrüder Victor und Jürgen Steinhaus (letzterer verstorben) gegen Herbord v. Haren wegen dreier Stücke Erblands gefällten Urteil an den Landesherrn, Philipp Sigeismund, postulierten Bischof von Osnabrück und Verden, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, dessen Hofgerichts- und Generalkommissare bzw. die sonst zuständige höhere Instanz. Zeugen: Franciscus Kramer, Domvikar in Osnabrück, Johannes Schafferus, Schreiber des Domdechanten Benedict Korff. Osnabrück Original auf Pergament Notariatsinstrument mit Signet des Otto Rennecher. Rückseitevermerk des Notars über die am 22. März in Gegenwart der Zeugen Conradt Kramer und Conradt Nottbeck, beide Bürger in Osnabrück, erfolgte Insinuation des Appellationsinstruments

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Niedersächsisches Landesarchiv
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