Schulausschuß berät über die Fünf-Tage-Woche für Schüler - Interview mit Josef Rebhan (MdL)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 D900034/131
C900034/215
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990 >> Juni 1990
Mittwoch, 27. Juni 1990
Der Schulausschuß hat über den generell schulfreien Samstag beraten. REBHAN: Wir heißen den generell schulfreien Samstag gut, wenn er nicht mit zusätzlichem Nachmittagsunterricht verbunden ist. Wir haben nicht den Gesetzentwurf der SDP zur Durchsetzung des schulfreien Samstags, sondern den Bericht des Kultusministeriums beraten. Der Landtag soll nun eine Anhörung durchführen. Die Einführung des schulfreien Samstags könnte eine Verkürzung der Ferien zur Folge haben. Darüber muß bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister beraten werden. Die CDU-Fraktion hat noch keine einheitliche Meinung. Wenn es in der Frage des schulfreien Samstags zu einer Lösung gekommen ist, kann auch eine Oberstufenreform an den Gymnasien in Angriff genommen werden. Es ist überraschend, daß sich so viele Eltern an der Diskussion beteiligen.
SDR 1
0:05:10; 0'05
Audio-Visuelle Medien
Partei: CDU: Bildungspolitik
Schule: Schulfreier Samstag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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