Heinrich [von] Hardenberg und Ruprecht Stael machen für sich und ihre Erben bekannt, daß sie Stine von Linden, wohnhaft auf dem Schoetnagelsgut, die ihnen vollschuldig war und zu dem Hof zu Bonsfeld (Boedensvelde) gehörte, an den Propst von Werden Ernst von Ötgenbach (Oitgen-) ebenfalls zu vollschuldigem Dienst übergeben haben. Der Propst hat ihnen dafür zu gleichem Recht Fige ten Anderenhuis übergeben, der von nun an zu dem Hof Bonsfeld gehören soll. - Es siegeln die Aussteller. - Gegeven ... up des hl. cruces dach exaltacionis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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