Hans Laut und Hans Elkhorn, beide wohnhaft zu Hebsack, wegen Wildfrevels zu Schorndorf gef. und nach Urteil und Recht mit einer Geldstrafe von 20 lb h und 4 Wochen Turmhaft bestraft, jedoch auf ihre und anderer ehrlicher Leute Bitten dieser beiden Strafen gnädig überhoben, schwören einzeln dem Forstmeister zu Schorndorf im Beisein des Stadtgerichts U. und versprechen eidlich, künftig dergleichen Handlungen und alles Waidwerk zu unterlassen, auch alle ihnen bekannt werdenden Wildbretschützen dem Forstmeister oder den Amtleuten anzuzeigen und ihre Gefängniskosten selbst zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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