44/175b,3 [Nr. Sb 136]: Senatsbeschluss für alle Universitätsangehörigen, ihre Kinder, ledige Töchter und Gesinde unter 24 Jahren wegen der von der Kanzel abzulesenden moniti pastoralis in die Kinderlehre zu schicken und für deren klagloses Verhalten Sorge zu tragen.

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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv