Kläger: Eberhard Moller, Domherr zu Hamburg, für sich und seine Schwester Cillie Moller, Dr. der Theologie Michael Reiser, Peter Röver, Abraham Bate, Lt. Vincent vam Holte, Dr. Vincent Garmers, für sich und für Magdalena Brüser, sowie Joachim Moller, für sich und seine Schwester Catharina Moller in Hamburg, sämtlich als Erben des Bürgermeisters Lt. Vincent Moller und seiner Frau (Nebenbeklagte).- Beklagter: Gabriel Whittley, englischer Kaufmann in Hamburg, als Bevollmächtigter des Thomas Stubbing, Kaufmann in London (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1653) mandati .... sine clausula cum arctiore inhibitione et citatione ...; Einweisung des Beklagten in einen Hof an der Fuhlentwiete in einem Streit um eine Forderung des Beklagten in Höhe von 1644 Reichstaler gegen die Erben des Johann von Spreckelsen und um die Priorität dieser Forderung gegenüber den Ansprüchen des Kläger

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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