Kläger: Eberhard Moller, Domherr zu Hamburg, für sich und seine Schwester Cillie Moller, Dr. der Theologie Michael Reiser, Peter Röver, Abraham Bate, Lt. Vincent vam Holte, Dr. Vincent Garmers, für sich und für Magdalena Brüser, sowie Joachim Moller, für sich und seine Schwester Catharina Moller in Hamburg, sämtlich als Erben des Bürgermeisters Lt. Vincent Moller und seiner Frau (Nebenbeklagte).- Beklagter: Gabriel Whittley, englischer Kaufmann in Hamburg, als Bevollmächtigter des Thomas Stubbing, Kaufmann in London (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1653) mandati .... sine clausula cum arctiore inhibitione et citatione ...; Einweisung des Beklagten in einen Hof an der Fuhlentwiete in einem Streit um eine Forderung des Beklagten in Höhe von 1644 Reichstaler gegen die Erben des Johann von Spreckelsen und um die Priorität dieser Forderung gegenüber den Ansprüchen des Kläger
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Kläger: Eberhard Moller, Domherr zu Hamburg, für sich und seine Schwester Cillie Moller, Dr. der Theologie Michael Reiser, Peter Röver, Abraham Bate, Lt. Vincent vam Holte, Dr. Vincent Garmers, für sich und für Magdalena Brüser, sowie Joachim Moller, für sich und seine Schwester Catharina Moller in Hamburg, sämtlich als Erben des Bürgermeisters Lt. Vincent Moller und seiner Frau (Nebenbeklagte).- Beklagter: Gabriel Whittley, englischer Kaufmann in Hamburg, als Bevollmächtigter des Thomas Stubbing, Kaufmann in London (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1653) mandati .... sine clausula cum arctiore inhibitione et citatione ...; Einweisung des Beklagten in einen Hof an der Fuhlentwiete in einem Streit um eine Forderung des Beklagten in Höhe von 1644 Reichstaler gegen die Erben des Johann von Spreckelsen und um die Priorität dieser Forderung gegenüber den Ansprüchen des Kläger
211-2_M 77
M 4108
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> M
1632,1652-1660
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Georg von Gülich. Beklagte: Dr. Barthold Gießenbier (1652), Lt. Johann Hansen (1655). Nebenbeklagter: Dr. Georg Goll (1654).- Instanzen: 1. Obergericht 1649-1651. 2. Reichskammergericht 1652-1660.- Darin: Bürgschaft von 1632 des Johann von Spreckelsen für eine Forderung des Thomas Stubbing gegen Hans Blohme in Höhe von 1644 Reichstalern.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11271 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ