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Papst Urban VIII. verleiht dem Päpstliche Seminar am
Jesuitenkolleg in Fulda (Nova institutio et reformatio Collegii
Pontificiis Fuldensis), das d...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1621-1630
1628 Januar 29
Abschrift, Papier, unbesiegelt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno incarnationis Dominice MDCXXVIII Quarto kal Januarii Pontificationis nostri anno sexto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Urban VIII. verleiht dem Päpstliche Seminar am Jesuitenkolleg in Fulda (Nova institutio et reformatio Collegii Pontificiis Fuldensis), das durch Papst Gregor XIII. [1584] errichtet worden war alle Privilegien, die dem Kolleg durch seine Vorgänger verliehen worden sind soweit sie nicht durch Kirchenrecht oder das Konzil von Trient (Concilii Tridentini) außer Kraft gesetzt worden sind; insbesondere sind die Empfänger von allen Kirchenstrafen befreit; alle ordentlichen und delegierten Richter und die päpstlichen Gerichtshöfe sollen dies Privileg berücksichtigen. Neben Theologie und antiken Klassikern (latinis litteris) werden Logik und Physik unterrichtet. Wie gewohnt sollen 1800 Gold (auri) für ein Zimmer bezahlt werden, 1200 davon zahlen Alumni (1200 videlicet pro Alumnatu), 600 zahlen die Stipendiaten. Die Zahl der Schüler soll auf 30 beschränkt sein, die aus folgenden deutschen Gebieten kommen dürfen: Franken (Franconia), Hessen (Hassia), Osthessen (Buchonia), Sachsen (Saxonia), Thüringen (Turingia), Braunschweig (Brunsuigia), Westphalen (Westphalia), Brandenburg (Brandenburgia), Mecklenburg (Mechnenburg), Pommern (Pomerania), Holstein (Holsatia) und dem Bistum Bremen (Bremen). Die Erziehung und Ausbildung wird nach den Statuten des Jesuitenordens geregelt (Ratio atque Institutio Studiorum Societatis Iesu). Die Einrichtung steht unter Schutz und Schirm der Äbte von Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6 und 7, Seite 8)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.