Martin Griff, geschworener Kanzleischreiber zu Ulm, beurkundet als Vertreter des Ulmer Stadtammanns Konrad Karg ein Urteil des Stadtgerichts zu Ulm in einem Rechtsstreit zwischen Dr. Peter Neithardt, Stadtschreiber zu Ulm, und seinem Fürsprecher Ulrich Ehinger genannt Österreicher, Altbürgermeister zu Ulm, auf der einen Seite sowie Christian Glöggler von Böfingen [Stadt Ulm] und seinem Fürsprecher Jakob Ehinger, Altbürgermeister zu Ulm, auf der anderen Seite wegen der Räumung eines Hofes in Böfingen, den Peter Neithardt von Johann Strölin gekauft hatte. Nach Anhörung der Parteien und Untersuchung der Angelegenheit urteilen die Richter am Stadtgericht Eitel ("Ytal") Löw, Bürgermeister, Johann Krafft, Johann Ehinger, Georg Lieber, Magnus ("Mang") Krafft, Klaus Ungelter, Wilhelm Besserer, Johann Rentz, Leonhard Bitterlin und die beiden Fürsprecher, dass Peter Neithardt berechtigt ist, die Bürgen des Johann Strölin, die ihm dieser bei dem Kauf gestellt hat, aufzufordern, ihn in dieser Angelegenheit vor Gericht zu vertreten und die Sache für ihn durchzufechten.